Mitmachbedingungen

I.

„Marschliebe” ist ein Angebot der Stephanie Falk, Stefanie Liebschner, Jelke Kafka, Sascha Hoppe und Carina Flanz GbR. Der Sitz der Gesellschaft ist der Bissenmoorweg 65 in 24576 Bad Bramstedt.

„Marschliebe” organisiert Sportveranstaltungen. Diese Bedingungen regeln im Sinne eines Organisationsvertrages das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmern und „Marschliebe” als Veranstalter.

II.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die sich körperlich und mental in der Lage sehen, den jeweiligen Anforderungen der angebotenen Veranstaltungen zu entsprechen. Mit Erwerb der Veranstaltungstickets bestätigt der jeweilige Teilnehmer dies. Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren bedarf der Begleitung eines vertretungsberechtigten Erwachsenen. Für eine geeignete Ausrüstung (Schuhwerk) ist eigenverantwortlich Sorge zu tragen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Tickets sind vorab zu erwerben.

Die Teilnahme ist freiwillig und soll von den Teilnehmern jederzeit abgebrochen werden, wenn diese sich zur Fortführung / Vollendung der Veranstaltung körperlich / mental nicht in der Lage fühlen. Das Team von Marschliebe ist in solchen Fällen mittels einer „Notfalltelefonnummer” zu erreichen und kann im Bedarfsfall Hilfestellung geben.

Soweit nicht ausdrücklich für einzelne Veranstaltungen untersagt, ist die Mitnahme von Hunden grundsätzlich gestattet, wenngleich wegen der menschlichen und tierischen Belastung davon abgeraten wird. Für den Fall der Mitnahme von Hunden geschieht dies auf eigene Gefahr und ist es Aufgabe der mitführenden Teilnehmer diese vollständig zu versorgen. Die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Leinenzwang) sind selbstständig zu beachten. Das Organisationsangebot von „Marschliebe” umfasst keine Leistungen für Hunde.

Die Streckenführung erfolgt u.a. in öffentlichem Verkehrsraum, Naturschutzgebieten und Privatbesitz Dritter (z.B. Tierpark). Mit ihrer Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer den jeweils dort geltenden Bestimmungen, insbesondere der StVO, eigenverantwortlich Folge zu leisten. Gleiches gilt für die während der Veranstaltung ergehenden Anordnungen der Veranstalter. Die Teilnehmer verpflichten sich weiterhin dem Gebot der Rücksichtnahme im Verhältnis zu anderen Teilnehmern. Bei erheblichen oder beharrlichen Verstößen behält sich „Marschliebe” vor, den jeweiligen Teilnehmer für die aktuelle oder zukünftige Veranstaltung auszuschließen.

Die Teilnehmer werden vorab hiermit darauf hingewiesen, dass „Marschliebe” während der jeweiligen Veranstaltungen Foto und Filmaufnahmen vor dem berechtigten Interesse der Dokumentation der jeweils aktuellen sowie der Bewerbung von zukünftigen Veranstaltungen fertigt und nach eigenem Ermessen sowohl auf der Homepage als auch in sozialen Medien veröffentlicht. Soweit im Einzelfall berechtigte Interessen eines Teilnehmers einer Veröffentlichung entgegenstehen, so sind diese unaufgefordert unter konkreter Darlegung mitzuteilen. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.

III.

„Marschliebe” bietet durch die Organisation der Sportveranstaltungen die Gelegenheit zur Teilnahme.

Den Teilnehmern wird im Rahmen der Veranstaltungen eine ausgearbeitete Streckenführung zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus errichtet und unterhält „Marschliebe” entlang der jeweiligen Strecken Versorgungspunkte. Hier erhalten die Teilnehmer Getränke und ggf. -veranstaltungs- und streckenabhängige – stärkende Snacks. Ein Anspruch der Teilnehmer auf bestimmte Verpflegungsprodukte oder Vollverpflegung besteht nicht.

Die Höhe der jeweiligen Ticketpreise richtet sich sowohl nach der Art der Veranstaltung als auch nach der individuell gewählten Distanz. Details sind einzusehen unter: www.marschliebe.de.

Die Tickets sind ausschließlich vor der jeweiligen Veranstaltung über die Homepage zu beziehen und zum sofortigen Zahlungsausgleich fällig. Ticketbestellungen, die nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung ausgeglichen sind, werden storniert. Eine Teilnahmeberechtigung besteht in diesem Fall nicht. Erfolgt eine Anmeldung zeitlich unmittelbar vor der Veranstaltung, so sind die Tickets ebenfalls zum sofortigen Zahlungsausgleich fällig. Tickets, die am Tage vor der Veranstaltung bis 15.00 Uhr nicht ausgeglichen sind, werden storniert. Eine Teilnahmeberechtigung besteht auch in diesem Fall nicht. Der Ticketversand erfolgt per E-Mail nach erfolgtem Zahlungseingang, spätestens jedoch 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der Erwerb von Tickets im Rahmen der Veranstaltung ist nicht möglich.

„Marschliebe” bietet anlässlich der Veranstaltungen Gelegenheit zum Erwerb von T-Shirts oder anderen Merchandise Artikeln. Der Erwerb dieser Artikel ist keine Teilnahmevoraussetzung und wird gesondert berechnet.

Erworbene Tickets werden im Falle der Verhinderung nicht zurückgenommen. Sie verfallen bei Nichtteilnahme ersatzlos. Es besteht jedoch das Recht zur Weiterveräußerung. Für den Fall der Weiterveräußerung der erworbenen Tickets verpflichtet sich der erste Erwerber die Veräußerung gegenüber „Marschliebe” unter Bekanntgabe der Daten des zweiten Erwerbers bekannt zu geben, damit diese in die Teilnehmerliste aufgenommen werden können. Zweiterwerber sind auf diese Bedingungen hinzuweisen.

IV.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. „Marschliebe” haftet nicht für gesundheitliche Risiken in der Person der Teilnehmer oder Verletzungen, die sich die Teilnehmer während der Veranstaltung zuziehen.

„Marschliebe” wählt für seine Veranstaltungen Strecken, die erprobt sind und gut geeignet erscheinen. Die Strecken führen jedoch durch öffentlichen Verkehrsraum, Naturschutzgebiete und Privateigentum Dritter, sodass der Veranstalter keine Verkehrssicherungspflicht innehat. Es ist Aufgabe der Teilnehmer etwaige Risiken der Strecke, welche zum Beispiel witterungsbedingt auch spontan auftreten können, zu erkennen und ihr Verhalten danach auszurichten.

Der Veranstalter haftet auch nicht für fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, sowie für abhandengekommene Gegenstände der Teilnehmer.

Soweit Hunde mitgeführt werden erfolgt dies ebenfalls auf eigene Gefahr. Eine Haftung von Marschliebe für Verletzungen der Tiere besteht ebenso wenig wie eine Einstandspflicht für Schäden, welche die mitgeführten Hunde bei anderen Teilnehmern oder Dritten hervorrufen.

„Marschliebe” behält sich vor Veranstaltungen in einzelnen Fällen aufgrund höherer Gewalt / Naturereignissen in der Streckenführung zu verändern oder abzusagen. Ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten besteht in diesen Fällen nicht.

V.

Es gilt deutsches Recht. Stand der dieser Mitmachbedingungen: März 2023.